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Mund-Nasen-Schutz

15.08.2020

Achtung! Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und in den Fluren des Schulgebäudes wird lt. Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 04.08.2020 zur Pflicht.

In Punkt 2 darin heißt es: "Wird innerhalb von Schulgebäuden oder jedweder schulischer Anlage der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorsätzlich nicht nachgekommen, darf die Schulleiterin oder der Schulleiter die Person sofort und für die Dauer des Kalendertages des Schulgeländes verweisen. Diese Befugnis kann übertragen werden."

(Auch eine Reservemaske für den Schultag ist wichtig.)

 

 

Bild zur Meldung: Mund-Nasen-Schutz

 
 

Regionale Schule "Am Teufelstein" Lubmin - Seestraße 11 - 17509 Lubmin - Tel.: (038354) 22836