Elternversammlungen

19.08.2020

Achtung: Bei den Elternversammlungen darf das Schulgelände und Schulgebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Ein Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten und nur eine Person aus einem Haushalt darf teilnehmen.

Auch während der Veranstaltung ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

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